Neue Telefonnummer und neue Adresse:
Achtung: Ab sofort dürfen wir Sie in unseren neuen Büroräumen unter der Adresse Markt 13 bei allen Fragen zu den Themen Städtebauförderung, Bachflächen- und Leerstandsmanagement sowie zur steuerlichen Abschreibung im Sanierungsgebiet beraten.
Tel.: 03693 8823860
Sanierungsbetreuung
Das Sanierungsbüro ist Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger zu Anfragen rund um alle Baumaßnahmen in den Sanierungsgebieten und zur Fördermittelbeantragung. Im Auftrag der Stadt akquirieren wir Städtebaufördermittel und betreuen sowohl Private als auch kommunale Fördervorhaben von der Beantragung über die Durchführung bis hin zur Abrechnung und dem Abruf der Finanzmittel beim Fördermittelgeber. Zu unseren Aufgabenbereichen zählen darüber hinaus das sogenannte Brachflächen- und Leerstandsmanagement, in dessen Rahmen wir Sie gerne bei der Vermarktung oder der Suche einer Immobilie bzw. eines Grundstückes in den Sanierungsgebieten unterstützen. Weiterhin bearbeiten wir Ihre Anliegen zum Thema steuerliche Begünstigung von Gebäuden in Sanierungsgebieten.
Sanierungsbüro
KOBEG Meiningen mbH
Markt 13
98617 Meiningen
03693 8823860
Unsere Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00
Mi: 8.00 – 12.00
Do: 13.00 – 17.00
Fr: nach Vereinbarung
Worum geht es?
Steuerliche Vorteile in Sanierungsgebieten
Der Besitz, die Nutzung und Pflege von denkmalgeschützten Gebäuden und Gebäuden in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen sind oft mit Belastungen oder Beschränkungen verbunden, die der Eigentümer im Interesse der Allgemeinheit zu tragen hat. Das Steuerrecht sieht daher an verschiedenen Stellen Erleichterungen für die Eigentümer solcher Gebäude vor.
Herstellungskosten für Maßnahmen, die der Erhaltung oder sinnvollen Nutzung eines Gebäudes im Sanierungsgebiet dienen, können im Jahr der Fertigstellung und Bescheinigung durch die Stadt Meiningen und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9% und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7%, insgesamt also zu 100% abgeschrieben werden (vermietet oder betrieblich genutzt nach § 7h EStG). Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Meiningen, in der die geplanten und mit der Stadt abgestimmten, Baumaßnahmen festgehalten wurden.
Die nachträgliche Ausstellung einer Vereinbarung und somit die Inanspruchnahme von steuerlichen Begünstigungen ist nicht möglich.
Handelt es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, können Aufwendungen am eigenen Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme und in den neun folgenden Jahren bis zu 9% wie Sonderausgaben – insgesamt also bis maximal zu 90% abgezogen werden – (§ 10f EStG). Gleiches gilt für ein Gebäude, das weder zur Erzielung von Einkünften noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Hier besteht eine entsprechende Abschreibungsmöglichkeit von Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen nach § 10f EStG.
Neubau oder Wiederaufbau von Gebäuden sind nicht begünstigt.
Beim käuflichen Erwerb eines Gebäudes bzw. einer Eigentumswohnung in Sanierungsgebieten können Baumaßnahmen als Anschaffungskosten nur abgesetzt werden, wenn sie nach dem rechtwirksamen Abschluss des Kaufvertrages durchgeführt worden sind.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibung ist das Vorliegen einer Bescheinigung gem. §§ 7h, 10f, 11a des Einkommenssteuergesetz (EStG) der zuständigen Gemeinde.
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit zur vorherigen persönlichen Beratung durch das Sanierungsbüro der KOBEG Meiningen mbH, Markt 13.
Was benötige ich?
Vor Beginn der Maßnahme(n)
- ausgefüllten Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuch)
- Dokumentation des Bauzustandes vor der Sanierung (Fotos aller Räume und ggf. Grundrisspläne)
Nach Abschluss der Maßnahme(n)
- ausgefüllten Antrag auf Abschluss einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommenssteuergesetz (EStG)
- eine Aufstellung der Kosten mit beigefügten Originalrechnungen und zugeordneten Zahlungsnachweisen (Aufstellung nach Geschossen bzw. Wohneinheiten)
- Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung
Online-Dienste und Formulare
- Wird in Kürze ergänzt
Was ist Stadtsanierung?












Sanierungsgebiete und Satzungen
In den Ortsteilen Dreißigacker, Herpf und Walldorf sind Bezuschussungen aus dem Thüringer Landesprogramm für Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen für kommunale Vorhaben möglich.
Wichtige Informationen
Informationen zur Städtebauförderung in Thüringen sowie die Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie finden Sie hier:
Städtebauförderung | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Aktuelle Projekte
Turmbekrönung Stepfershausen
Nach aufwändiger Sanierung hat der Kirchturm der Kiche in Stepfershausen seinen alten Glanz wieder.
Gesamtsanierung Villa Strupp, Bernhardstraße 4
geplante Fertigstellung: Beginn Schuljahr 2021/2022
Nutzung: Das Gebäude beherbergt künftig die Max-Reger
Städtebauförderung über das Bund-Länderprogramm für Städtebaulichen Denkmalschutz
Umbau der historischen ehemaligen Kantine des Dampflokwerkes zur Erlebniswelt Dampflok
geplante Fertigstellung: 2023
Städtebauförderung über das Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost – Sicherung
Schweizergasse 24
Bauherr: Privat
geplante Fertigstellung: Ende 2021 - es entstehen vier Wohneinheiten
Städtebauförderung über das Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost - Sicherungen
Meininger Stadtplätzchen
Flurstk.-Nr.: 158/4; 158/3
Nutzfäche: 1203,10 m²
Grundstücksfläche: 792m²
Eigentümer: Stadt Meiningen
Objektbeschreibung
Bei dem Anwesen handelt es sich um ein Innerstädtisches Grundstück, auf dem sieben Gebäude errichtet wurden.
Das gesamte Enselmble besteht aus Haupthaus, Westflügel, Westhaus, Lagerhaus, Nordhaus, Hofhaus und Ostflügel. Das Haupthaus, an der Fischergasse gelegen, wurde als Wohn- und Geschäftshaus mit Toreinfahrt, in Fachwerkbauweise errichtet. Durch die Toreinfahrt werden alle anderen Gebäudeteile erschlossen. Bei den weiteren Bauten handelt es sich mehrheitlich um Werkstattgebäude, die ebenfalls überwiegend in Fachwerkbauweise errichtet wurden. Die genauen Baujahre sind nicht bekannt da die Gebäude entsprechend des Bedarfs gebaut, verändert und ergänzt wurden. Das Objekt befindet sich im Umgriff der Baugestaltungssatzung sowie der Erhaltungssatzung der Stadt Meiningen. Die Beantragung von Städtebaufördermitteln ist möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Insanspruchnahme von Steuervergünstigungen gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG für Eigentümer von Gebäuden in Sanierungsgebieten.
Eine Teilung des Grundstückes ist ggf. möglich.
Besichtigung und Einsicht in ein vorliegendes Modernisierungsgutachten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.






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