Bürgerbudget 2025
Ende der Vorschlagsfrist für das Bürgerbudget 2025 - 30.04.2024
Auf einem Blick: So läuft das Ganze ab
Bürgerbüro
Stadt Meiningen
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
03693 454545
03693 454599
E-Mail Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr
Mo. - Di. 13 - 15 Uhr
Do. 13 - 18 Uhr
1. Sa im Monat 9 - 13 Uhr
Vorschlag einreichen
Um einen Vorschlag einzureichen, nutzen Sie das Antragsformular auf der rechten Seite.
Das wichtigste in Kürze:
- Vorschlagsberechtigt sind alle mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner:innen von Meiningen
- Sie benötigen für ihren Vorschlag 20 Unterstützungsunterschriften
- Bitte beschreiben Sie das Vorhaben möglichst detailiert
- Das Vorhaben soll der Allgemeinheit dienen und sich auf den (freiwilligen) Zuständigkeitsbereich der Stadt Meiningen beziehen (Kultur, Kinder- und Jugendarbeit, Sport etc.)
- Ein Vorhaben darf mit allen zusammenhängenden Tätigkeiten nicht mehr als 20.000 € Kosten verursachen
- Weitere Details entehmen Sie dem Bereich: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgerbudget oder der nebenstehenden Richtlinie zum Bürgerbudget.
Die Vorschläge sind per Post oder elektronisch an folgende Adressen zu richten:
Stadt Meiningen
Geschäftsbereich Finanzen
Bürgerbudget
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
buergerbudget@meiningen.de
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgerbudget
Die Höhe des Bürgerbudgets für das Folgejahr wird durch Stadtratsbeschluss im laufenden Jahr bestimmt. Die Mittel werden nach Maßgabe des Haushaltsplans zur Verfügung gestellt. Sollte die Stadt Meiningen ein Haushaltssicherungskonzept erstellen müssen, kann kein Bürgerbudget zur Verfügung gestellt werden.
Die Mindesthöhe ist auf 50.000 € festgelegt.