Städtebauliche Planungen
Hier finden Sie alle rechtskräftigen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne und Vorentwürfe in der aktuellen Fassung, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie städtebauliche Konzepte und weitere Satzungen. Die Ansicht ist weboptimiert und daher für den Druck nur bedingt geeignet.
Bei der Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen wird unterschieden zwischen einer Änderung des gesamten Plans und einer Änderung in Teilbereichen.
Bei der Änderung des gesamten Plans wird der ursprüngliche Plan aufgehoben und vollständig durch den geänderten Plan ersetzt (z.B. 1. Änderung.
Bei der Änderung in Teilbereichen wird nur eine abgegrenzte Fläche des gesamten Plans geändert und für die nicht geänderten Bereiche gilt die ursprüngliche Fassung des Plans weiter (z.B. 1. Änderung in Teilbereich).
Stadtentwicklung und Bauen
Stadt Meiningen
Schlossplatz 5
98617 Meiningen
03693 454549
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Datenschutzinformationen im Rahmen der Bauleitplanungen (PDF, 156 KB)
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Wichtige Hinweise zur Nutzung!
Die Bürgerbeteiligung erfolgt nach dem § 3 Abs. 1 bzw. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 bzw. 2 BauGB oder nach dem § 4a Abs. 3 BauGB.
Lärmaktionsplan Meiningen
Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan
Bei der Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes ist gemäß Umgebungslärmrichtlinie die Öffentlichkeit zu beteiligen und ihr die Möglichkeit zur Mitwirkung zu geben.
Die Stadt Meiningen ist eine Kreisstadt und liegt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen im fränkisch geprägten Süden von Thüringen. Meiningen hat eine Bevölkerungsdichte von 209 Einwohner je km². Betroffen von der Lärmkartierung 2022 waren die Leipziger-, Bernhard-, Marien- und Neu-Ulmer Straße als innerstädtischer Haupterschließungsachse und die Dolmar- und der Rohrer Straße als wichtige Zubringerstraßen zur BAB A 71.
Die Stellungnahmen können bei der Stadtverwaltung Meiningen sowohl per E-Mail an annika.frank@meiningen.de als auch schriftlich mit dem Betreff „Lärmaktionsplan“ abgegeben werden. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes Meiningen wird im Raum M18 des Marstallstallgebäudes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen während der Dienstzeiten
vom 02.09.2024 bis einschließlich 27.09.2024
Montag – Donnerstag 8:00 Uhr – 11:30 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Außerdem können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Meiningen unter
https://meiningen.de/leben-wohnen/wohnen-bauen/staedtebauliche-planungen#OEB
eingesehen werden.
Nähere Informationen zur Beteiligung und zum Hintergrund der Lärmaktionsplanung finden Sie hier: https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul
Meiningen, den 28.08.2024
Giesder
Bürgermeister
Lärmaktionsplan Gemeinde Untermaßfeld
Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan
Bei der Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes ist gemäß Umgebungslärmrichtlinie die Öffentlichkeit zu beteiligen und ihr die Möglichkeit zur Mitwirkung zu geben. Untermaßfeld ist eine Gemeinde im Landkreis Schmalkalden-Meiningen im fränkisch geprägten Süden von Thüringen. Erfüllende Gemeinde für Untermaßfeld ist die Stadt Meiningen. Untermaßfeld hat eine Bevölkerungsdichte von 120 Einwohner je km². Betroffen von der Lärmkartierung 2017 war Untermaßfeld durch die Landesstraße L 3089, die bei der Lärmkartierung 2022 weniger als drei Millionen Kfz. aufweist.
In Untermaßfeld sind wenige für die Lärmaktionsplanung relevanten Lärmprobleme vorhanden.
Die Stellungnahmen können bei der Stadtverwaltung Meiningen sowohl per E-Mail an annika.frank@meiningen.de als auch schriftlich mit dem Betreff „Lärmaktionsplan“ abgegeben werden. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes Untermaßfeld wird im Raum M18 des Marstallstallgebäudes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen während der Dienstzeiten
vom 22.08.2024 bis einschließlich 19.09.2024
Montag – Donnerstag 8:00 Uhr – 11:30 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Außerdem können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Meiningen unter
https://meiningen.de/leben-wohnen/wohnen-bauen/staedtebauliche-planungen#OEB
eingesehen werden.
Nähere Informationen zur Beteiligung und zum Hintergrund der Lärmaktionsplanung finden Sie hier: https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul
Untermaßfeld, den 19.08.2024
Trampler
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Meiningen
Bebauungsplan Nr. 6 „Gewerbegebiet Stillhof“, der Stadt Meiningen Fassung vom 08/2024
Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Stillhof “ der Stadt Meiningen in der Fassung vom 08/2024 wird nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich ausgelegt und die Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Stillhof “ der Stadt Meiningen einschließlich der Begründung, sowie die amtliche Bekanntmachung werden vom 09.09.2024 bis einschließlich 11.10.2024 öffentlich im Internet zur Einsichtnahme unter der Adresse
https://www.meiningen.de/leben-wohnen/wohnen-bauen/staedtebauliche-planungen
bereitgestellt.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom
09.09.2024 bis einschließlich 11.10.2024
im Raum M18 des Marstallgebäudes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen während der Dienstzeiten
Montag – Donnerstag 8:00 Uhr – 11:30 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum Planentwurf in der Fassung 08/2024 vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Frank, im Zimmer 18 des Marstallgebäudes (Fachbereich Stadtentwicklung), Schlossplatz 5 unter der Telefonnummer 03693-454 552, oder alternativ im Sekretariat des Marstalles unter 03693-454 549.
Meiningen, den 20.08.2024
Giesder
Bürgermeister
Vorentwurf Bebauungsplan "Gewerbegebiet Stillhof"
Begründung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Stillhof"
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Meiningen
Bebauungsplan Nr. 48 „Wohnanlagen Helios“, der Stadt Meiningen Fassung vom 08/2024
Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 48 „Wohnanlagen Helios“ der Stadt Meiningen in der Fassung vom 08/2024 wird nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich ausgelegt und die Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt.
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 48 „Wohnanlagen Helios“ der Stadt Meiningen einschließlich der Begründung, sowie die amtliche Bekanntmachung werden vom 09.09.2024 bis einschließlich 09.10.2024 öffentlich im Internet zur Einsichtnahme unter der Adresse
https://www.meiningen.de/leben-wohnen/wohnen-bauen/staedtebauliche-planungen
bereitgestellt.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom
09.09.2024 bis einschließlich 09.10.2024
im Raum M18 des Marstallgebäudes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen während der Dienstzeiten
Montag – Donnerstag 8:00 Uhr – 11:30 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum Planentwurf in der Fassung 08/2024 vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Frank, im Zimmer 18 des Marstallgebäudes (Fachbereich Stadtentwicklung), Schlossplatz 5 unter der Telefonnummer 03693-454 552, oder alternativ im Sekretariat des Marstalles unter 03693-454 549.
Meiningen, den 28.08.2024
Giesder
Bürgermeister
Vorentwurf Bebauungsplan "Wohnanlagen Helios"
Begründung zum Bebauungsplan "Wohnanlagen Helios"
Bebauungspläne der Stadt Meiningen
BP Nr. 1 “Gewerbegebiet Dreißigacker“ 1. Änderung und 2. Änderung
BP Nr. 1a "Gewerbegebiet Dreißigacker-Ost" 1. Änderung
BP Nr. 2 "Hauptkaserne", 1. Änderung, 2. Änderung und 3. Änderung (Entwurf)
BP Nr. 3a "Lebensmittelverbrauchermarkt - Am Steinweg"
BP Nr. 4 "In der Helba", 1. Änderung
BP Nr. 5 "Am Holunderstrauch"
BP Nr. 7a "Am mittleren Rasen/Parkhaus Zentrum West"
BP Nr. 9 "Drachenberg Süd" und 2. Änderung
BP Nr. 11 "WG Dreißigacker Süd" 1. Änderung und 2. Änderung
BP Nr. 13a "Stadtteilzentrum OT Jerusalem TA II"
BP Nr. 13b "Barbarakaserne An der Utendorfer Straße" 1. Änderung und 2. Änderung
BP Nr. 13d "An der Utendorfer Straße/An der Kaserne"
BP Nr. 13e "Barbarakaserne" 2. Teilabschnitt
BP Nr. 14 "Wandervogel/Herrenstück" 2. Änderung (1. Änderung Teilbereich Herrenstück) und 3. Änderung (2. Änderung Teilbereich Wandervogel)
BP Nr. 14a "Oberer Panoramaweg"
BP Nr. 16 "DRK-Pflegezentrum"
BP Nr. 16a "An der Bergstraße"
BP Nr. 17 "SB-Warenhaus Leipziger Straße"
BP Nr. 18 "Verkehrsflächen Dreißigacker"
BP Nr. 19 "Neu-Ulmer-Straße/Steinweg"
BP Nr. 20 "Am Gründlein"
BP Nr. 21 "Reusengasse/Bleichgraben", 2. Änderung
BP Nr. 22 "Reusengasse/Schwabenberg", 2. Änderung
BP Nr. 23.1 – BP Nr. 23.10 Dauerkleingartenanlage
BP Nr. 25 "Industriegebiet Rohrer Berg"
BP Nr. 26 "Markt-West", 1. Änderung
BP Nr. 28 "Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Straße"
BP Nr. 29 "Mailein"
BP Nr. 31 "Ernestinerstraße/Schweizergasse/Burggasse/Schlossgasse"
BP Nr. 33 "Sportanlagen Untermaßfelder Straße"
BP Nr. 36 "Am Schlossplatz"
Bebauungspläne der Ortsteile der Stadt Meiningen
Henneberg
Wallbach
Bebauungspläne Gemeinde Rippershausen
Bebauungspläne Gemeinde Sülzfeld
Bebauungspläne Gemeinde Untermaßfeld
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Das »Integrierte Stadtentwicklungskonzept Fortschreibung 2030« der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.06.2015 (Beschluss-Nr. 069/11/2015) bestätigt.
Es ist das strategische Planungsinstrument zur langfristigen Entwicklung der Stadt.
Alle weiteren Bauleitplanungen und sektoralen Planungen werden daraus abgeleitet.
Anhang 1-6
Anhang 7-11
Anhang 12-18
Klimaschutzkonzept
Der Stadtrat hat am 4. März 2014 das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Meiningen beschlossen.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Meiningen
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.05.2017 (Beschluss-Nr. 202/29/2017) gebilligt.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist die Grundlage und Aufgabenstellung für die Bauleitplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Sicherung der Einzelhandelsentwicklung in Meiningen.
Zur Sicherung der Nahversorgung bzw. wohngebietsnahen Versorgung werden zwei Nahversorgungszentren, ein potentielles Nahversorgungszentrum sowie drei Nahversorgungsstandorte ausgewiesen.
Als Instrument zur Sortimentsdifferenzierung zwischen zentren- und nicht zentrenrelevanten Sortimenten wurde die „Meininger Sortimentsliste“ beschlossen.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Meiningen - Kurzfassung
Sortimentsliste Meiningen
Versorgungsbereiche im Stadtgebiet Meiningen
Wohnungsgipfel
Unsere Stadt Meiningen hat seit 1990 erheblich an Attraktivität und Lebensqualität gewonnen, insbesondere mit Blick auf das sehr attraktive Erscheinungsbild ihrer Wohn- und Geschäftshäuser in der historischen Altstadt. In den vergangenen Jahren haben sich eine Reihe von Institutionen in Meiningen angesiedelt und etabliert, die in den Bereichen des öffentlichen Dienstes bzw. des Gesundheitswesens junge Leute ausbilden. Meiningen ist so zu einem attraktiven Lebens- und Arbeitsort mit Zukunft geworden.
Meiningen ist aktuell in der glücklichen Situation, dass zunehmend Wohnraum in seinen verschiedensten Ausprägungen nachgefragt wird. Nicht in jedem Fall kann die steigende Nachfrage auch bedient werden.
Die Stadt möchte gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft sowie der Meiningen GmbH, den Ausbildungsträgern und Ihnen als privaten Eigentümern bzw. Investoren und Planern nach geeigneten kurz- mittel- und langfristigen Lösungen suchen, die einer Stabilisierung und einem ausgewogenen sozialen Miteinander dienen.
In der unten stehenden Datei sind die akuelle Ausgangslage sowie mögliche Lösungen kurz für Sie zusammengefasst.
1.Wohnungsgipfel Meiningen
Fördermittelhinweis
Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung
Lärmkartierung 2022
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 der 34. BImSchV gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Abschluss der Lärmkartierung 2022 / Beginn Lärmaktionsplanung 2024
Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Gemeinden Meiningen und Untermaßfeld durchgeführt. Es ist vorgeschrieben, die Lärmkarten zu veröffentlichen. Mehr Informationen zur Lärmkartierung erhalten Sie hier.
Die dazugehörenden Lärmkarten finden Sie ab sofort auf der Internetseite des TLUBN unter: https://www.tlubn.thueringen.de/kd/