Städtebauliche Planungen

Hier finden Sie alle rechtskräftigen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne und Vorentwürfe in der aktuellen Fassung, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie städtebauliche Konzepte und weitere Satzungen. Die Ansicht ist weboptimiert und daher für den Druck nur bedingt geeignet.

Bei der Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen wird unterschieden zwischen einer Änderung des gesamten Plans und einer Änderung in Teilbereichen.

Bei der Änderung des gesamten Plans wird der ursprüngliche Plan aufgehoben und vollständig durch den geänderten Plan ersetzt (z.B. 1. Änderung.
Bei der Änderung in Teilbereichen wird nur eine abgegrenzte Fläche des gesamten Plans geändert und für die nicht geänderten Bereiche gilt die ursprüngliche Fassung des Plans weiter (z.B. 1. Änderung in Teilbereich).

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Wichtige Hinweise zur Nutzung!

Die Bürgerbeteiligung erfolgt nach dem § 3 Abs. 1 bzw. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 bzw. 2 BauGB oder nach dem § 4a Abs. 3 BauGB.

 

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Meiningen

Bebauungsplan Nr. 45 „Sondergebiet Abfallwirtschaft Walldorf“ der Stadt Meiningen Fassung vom 13.02.2023

Der Stadtrat der Stadt Meiningen hat am 07.03.2023 mit Beschluss-Nr. 299/033/2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet „Abfallwirtschaft“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 13.02.2023 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet „Abfallwirtschaft“ der Stadt Meiningen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 13.02.2023) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 03.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023

im Raum M 15 des Marstallstallgebäudes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen während der Dienstzeiten

Montag – Donnerstag           8:00 Uhr – 11:30 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr

Freitag                                    8:30 Uhr – 11:30 Uhr            

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die Gutachten) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können auf der Internetseite der Stadt Meiningen unter https://www.meiningen.de/leben-wohnen/wohnen-bauen/staedtebauliche-planungen eingesehen werden.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der 1. und 2. Geltungsbereich des Bebauungsplans Sondergebiet „Abfallwirtschaft“ sind dem Übersichtslageplan zu entnehmen.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Walldorf. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten von der Straße „Kniebreche“ und im Süden vom Landsberg mit Schloss Landsberg begrenzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Sondergebiet „Abfallwirtschaft“ ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.

 Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

I. Aus dem Umweltbericht

Im Umweltbericht erfolgte die Bestandserfassung, -bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:

Mensch

  • Informationen zur Betroffenheit der menschlichen Gesundheit und der Bevölkerung durch Planvorhaben

Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt

  • Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen im Plangebiet und der Umgebung
  • Angaben zu vorhandenen Tierarten im Plangebiet und der Umgebung
  • Angaben zu den Ergebnissen der Potentialerfassung Vögel und Fledermäuse

Boden, Fläche und Wasser

  • Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet
  • Informationen zur Flächennutzung und zum geplanten Flächenverbrauch
  • Information zu vorhandenen Oberflächengewässern (Still- und Fließgewässer) und zur Grundwassersituation im Plangebiet
  • Angaben zu den Ergebnissen der Altlastenuntersuchung im Plangebiet

Klima / Luft

  • Informationen zur Luftsituation im Plangebiet sowie zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern (Niederschlag, Temperatur, Wind)

Landschaft

  • Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt, landschaftlicher Strukturierung des Untersuchungsraumes
  • Angaben zu den Ergebnissen der Untersuchung zur potentiellen Störung von Sichtbeziehungen und potentiellen Blendwirkungen

Kultur- und Sachgüter

  • Information zur Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern

Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete

  • Angaben zu vorhandenen FFH- und SPA-Gebieten im Untersuchungsraum
  • Angaben zu weiteren Schutzgebieten im Untersuchungsraum (NSG, LSG, Nationalpark, Naturpark, u.a.)
  • Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen

Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

  • Angaben zur Eingriffsminimierung sowie zur Kompensation des geplanten Eingriffs (Beschreibung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

 

II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB)

Gemäß TöB-Beteiligung auflisten mit

Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom 26.07.2022

  • Hinweis zur Lage von Teilbereichen im ÜSG der Werra

 Landratsamt Schmalkalden-Meiningen vom 12.09.2022

  • Forderung von Angaben zum zukünftigen zu erwartende Verkehrsaufkommen
  • Forderung Nachweis schalltechnischen Orientierungswerte der Norm DIN 18005-1 Beiblatt 1:1987-0

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 26.07.2022

  • Belange des Hochwasserschutzes sind zu beachten. Geplanten Maßnahmen im ÜSG sind zu streiche oder zu ändern.

ThüringenForst vom 16.08.2022

  • Hinweis zur Ersatzmaßnahme E1 und Ausgleichsmaßnahme A5

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 05.08.2022

  • Höhenbegrenzung Denkmalschutz Schloss Landsberg
  • Forderung eines Blendgutachtens für Photovoltaik- Freiflächenanlage

KWA  vom 05.09.2022

  • Einschränkungen für den Kanal inklusive Schutzstreifen

III. Aus Gutachten

- „Schallimmissionsprognose zum Angebots-Bebauungsplan Abfallwirtschaft im Ortsteil Walldorf der Stadt Meiningen“ - Bericht-Nr. 70015-001 des Ingenieurbüros ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co vom 19.01.2023.

Meiningen, den 25.03.2023                                                             

Giesder
Bürgermeister

 

Weitere Informationen/Anhänge

Bebauungsplan Nr. 45 "Sondergebiet Abfallwirtschaft Walldorf", der Stadt Meiningen in der Fassung: 13.02.2023

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 45 "Sondergebiet Abfallwirtschaft Walldorf", der Stadt Meiningen in der Fassung: 13.02.2023

Umweltbericht mit integrierter Grünordnung zum Bebauungsplan Nr. 45 "Sondergebiet Abfallwirtschaft Walldorf", der Stadt Meiningen in der Fassung: Februar 2023

Schalltechnische Untersuchung, Fassung: 19.01.2023

Grünordnungplan Blatt 1 - Bestands- und Konfliktplan

Grünordnungplan Blatt 2 - Bestands- und Konfliktplan

Stellungnahme Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom 26.07.2022

Stellungnahme Landratsamt Schmalkalden-Meiningen vom 12.09.2022

Stellungnahme Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 26.07.2022

Stellungnahme ThüringernForst vom 16.08.2022

Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 05.08.2022

Stellungnahme Kommunaler Wasser- und Abwasserzweckverband Meininger Umland vom 05.09.2022

 

 

Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Das »Integrierte Stadtentwicklungskonzept Fortschreibung 2030« der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.06.2015 (Beschluss-Nr. 069/11/2015) bestätigt.
Es ist das strategische Planungsinstrument zur langfristigen Entwicklung der Stadt.
Alle weiteren Bauleitplanungen und sektoralen Planungen werden daraus abgeleitet.

Anhang 1-6
Anhang 7-11
Anhang 12-18

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