SEPA-Lastschriftmandate (Bankeinzugsermächtigungen)

Sie haben die Möglichkeit, der Stadtverwaltung Meiningen bzw. Ihrer Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung) zu erteilen. Fällige, wiederkehrende Zahlungen wie zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Hunde- oder Gewerbesteuer werden dann zum Fälligkeitstermin automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

 

Vorteile des Bankeinzugsverfahrens: Eine Überwachung der Fälligkeitstermine entfällt und Sie geraten nie in Zahlungsverzug. Sie sparen den Weg zum Kreditinstitut und das Ausfüllen von Überweisungsträgern. Auf Ihrem Debitoren-Konto durch Absetzung entstandenen Überzahlungen können sofort erstattet werden.

Beginn des Einzugsverfahrens: Für Abbuchungen können nur die Einzugsermächtigungen berücksichtigt werden, die spätestens sieben Tage vor Fälligkeit der Forderung eingegangen sind. Später eingehende Ermächtigungen können erst beim folgenden Fälligkeitstermin berücksichtigt werden.

Dauer der Ermächtigung: Die Ermächtigung ist auf Widerruf erteilt, d.h. nach Zusendung eines schriftlichen Antrages wird das Bankeinzugsverfahren sofort eingestellt. Bei Erlöschen Ihres Debitoren-Kontos erlischt die Einzugsermächtigung automatisch. Sofern bei Einzug der Forderung Ihr Konto nicht gedeckt ist, behält sich die Stadt Meiningen vor, das erteilte SEPA-Lastschriftmandat zu löschen.

 

Weitere Hinweise: Die entsprechenden Formulare zur erstmaligen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stehen als Download zur Verfügung. Änderungen zu einem bereits bestehenden SEPA-Lastschriftmandat wie beispielsweise die Änderung der Bankverbindung teilen Sie bitte schriftlich postalisch oder per Mail mit, damit die Abbuchung weiterhin korrekt erfolgen kann. Ein bestehendes Mandat erlischt, wenn in einem Zeitraum von 36 Monaten seit Fälligkeit der letzten Lastschrift kein Lastschrifteinzug mehr erfolgt ist. In diesem Fall ist bei Bedarf ein neues Lastschriftmandat zu erteilen.

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