Bürgerbudget 2024
Countdown bis zum Ende der Abstimmung am 31.10.2023
Auf einem Blick: So läuft das Ganze ab
Bürgerbüro
Stadt Meiningen
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
03693 454545
03693 454599
E-Mail Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr
Mo. - Di. 13 - 15 Uhr
Do. 13 - 18 Uhr
1. Sa im Monat 9 - 13 Uhr
Abstimmung zum Bürgerbudget
Die Abstimmung zum Bürgerbudget ist in der Zeit vom 14.09.2023 bis 31.10.2023 möglich. Zu früh oder zu spät abgegebene Stimmen werden für die Wertung nicht berücksichtigt.
Haben Sie Probleme bei der Nutzung der Online-Abstimmung oder wollen Sie lieber auf klassichem Wege schriftlich abstimmen, dann können Sie den nebenstehenden Stimmzettel ausdrucken und an die Stadtverwaltung Meiningen senden.
Weitere Informationen finden Sie auch im kommenden Amtsblatt 09/2023.
Akzeptierte Vorschläge 2024
Status | Jahr | Kosten | Stimmen |
---|---|---|---|
eingereicht | 2024 | 20.000 € | --- |
Einreicher:in
Monika Kahl
Beschreibung des Vorschlags
Spielplatzgeräte für Kleinkinder U3, entweder auf dem Spielplatz im Schosspark oder auf dem Spielplatz am Pulverrasen (Beide zentrumsnah). Zum Beispiel eine Mutter-Kind-Schaukel oder eine Baby/Kleinkindschaukel.
Eine Rutsche für Kleinkinder oder einen Spieleturm/Spielehaus mit Rutsche.
Sandkasten mit Bedachung und einigen Förmchen/Spielzeug Spielgeräte zum Experimentieren (Zerrspiegel)
Stellungnahme der Verwaltung
Sämtliche erforderlichen Arbeiten müssen innerhalb des Kostenrahmens erfolgen. Die Auswahl der Spielgeräte ist daraufhin anzupassen. Das Projekt ist am Spielplatz im Schlosspark möglich. Unter diesen Bedingungen ist das Projekt umsetzbar.
Abgelehnte Vorschläge 2024
Die Stellungnahmen der Verwaltung folgen in Kürze.
Status | Jahr | Kosten | Stimmen |
---|---|---|---|
eingereicht | 2024 | k. A. möglich / je nach Ausgestaltung | --- |
Einreicher:in
Susann Kind
Beschreibung des Vorschlags
Ausgestaltung:
- eine 10 * 10 Meter Freifläche mit befestigtem Untergrund im Park die geeignet ist
Yoga-Gruppenkurse und andere Sportkurse zu geben, optional mit Stromanschluss
und Wasserspender - fest installiertes "Schaufenster" zum präsentieren von Stundenplänen
- eine Möglichkeit ortsnah Materialen abzuschließen
- 15 Sport-Matten
- 30 Yogablöcke
- 15 Yogakissen
- Sitzbänke nach Bedarf
Ablauf:
- Wöchentliche Yogakurse durch das Niyaha-Yoga-Studio bei entsprechender
Wetterlage - Die Möglichkeit für Gruppenkurse aller Art
- "Stundenplan" in den man sich als Anbieter eintragen kann und der auf der Meiningen Seite öffentlich gestellt wird
- Möglichkeit der Erweiterung für andere Sportarten (z.B. Gerüst für Freeletics)
Stellungnahme der Verwaltung
Projekte dürfen laut Richtlinie nur von Einwohnern der Stadt eingereicht werden. Die Projekteinreicherin ist keine Einwohnerin der Stadt Meiningen. Das Projekt ist abzulehnen.
Vorschlag einreichen
Um einen Vorschlag einzureichen, nutzen Sie das Antragsformular auf der rechten Seite.
Das wichtigste in Kürze:
- Vorschlagsberechtigt sind alle mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner:innen von Meiningen
- Sie benötigen für ihren Vorschlag 20 Unterstützungsunterschriften
- Bitte beschreiben Sie das Vorhaben möglichst detailiert
- Das Vorhaben soll der Allgemeinheit dienen und sich auf den (freiwilligen) Zuständigkeitsbereich der Stadt Meiningen beziehen (Kultur, Kinder- und Jugendarbeit, Sport etc.)
- Ein Vorhaben darf mit allen zusammenhängenden Tätigkeiten nicht mehr als 20.000 € Kosten verursachen
- Weitere Details entehmen Sie dem Bereich: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgerbudget oder der nebenstehenden Richtlinie zum Bürgerbudget.
Die Vorschläge sind per Post oder elektronisch an folgende Adressen zu richten:
Stadt Meiningen
Geschäftsbereich Finanzen
Bürgerbudget
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
buergerbudget@meiningen.de
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgerbudget
Die Höhe des Bürgerbudgets für das Folgejahr wird durch Stadtratsbeschluss im laufenden Jahr bestimmt. Die Mittel werden nach Maßgabe des Haushaltsplans zur Verfügung gestellt. Sollte die Stadt Meiningen ein Haushaltssicherungskonzept erstellen müssen, kann kein Bürgerbudget zur Verfügung gestellt werden.
Die Mindesthöhe ist auf 50.000 € festgelegt.