Kommunalwahl am 26. Mai 2024

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Allgemeine Informationen und Wahlgebiet

Der Wahltag für die Kommunalwahl 2024 wurde von der Thüringer Landesregierung auf den 26. Mai 2024 bestimmt.

An dem Wahltag werden folgende Wahlen in Meiningen durchgeführt:

  • Wahl des Bürgermeisters der Stadt Meiningen,
  • Wahl des Landrates des Landkreises Schmalkalden-Meiningen,
  • Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Meiningen,
  • Wahl der Kreistagsmitglieder des Landkreises Schmalkalden-Meiningen,
  • Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils
    • Dreißigacker,
    • Henneberg,
    • Herpf,
    • Stepfershausen,
    • Wallbach,
    • Walldorf
  • Wahl des Ortsteilrates des Ortsteils
    • Dreißigacker,
    • Henneberg,
    • Herpf,
    • Stepfershausen,
    • Sülzfeld,
    • Wallbach,
    • Walldorf

In den Gemeinden Rippershausen und Untermaßfeld werden folgende Wahlen durchgeführt:

  • Wahl des Landrates des Landkreises Schmalkalden-Meiningen,
  • Wahl des Gemeinderates,
  • Wahl der Kreistagsmitglieder des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

Der Termin für eventuell erforderliche Stichwahlen (Wahl zum Bürgermeister der Stadt Meiningen, Wahl zum Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen und Wahl zum Ortsteilbürgermeister der o. g. Ortsteile) ist der Sonntag, der 09. Juni 2024. Eine Stichwahl ist notwendig, wenn keiner der jeweiligen Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Die Kommunalwahlen finden nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThKWO) statt.

Wahlgebiet für die Landratswahl und die Kreistagswahl ist der Landkreis Schmalkalden-Meiningen, für die Bürgermeisterwahl und die Stadtratswahl das Stadtgebiet Meiningen, für die Ortsteilbürgermeister- sowie Ortsteilratswahl der jeweilige Ortsteil mit Ortsteilverfassung, für die Gemeinderatswahl das jeweilige Gemeindegebiet.

Die Wahlen sind allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar. Die Räte und die Ortsteilbürgermeister werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt, die Amtszeit beginnt am 01. Juni 2024. Der hauptamtliche Bürgermeister und der Landrat werden auf die Dauer von 6 Jahren gewählt, die Amtszeit beginnt am 01. Juli 2024.

Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit dem 26. Februar 2024 (= 3 Monate vor dem Wahltag) ihren Aufenthalt bzw. ihre Hauptwohnung im jeweiligen Wahlgebiet haben und
  • nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht infolge Richterspruchs ausgeschlossen sind.

In der Regel liegen für die Wahlen der Räte mehrere Wahlvorschläge vor und es wird nach Verhältniswahl gewählt; dabei hat jeder Wähler je drei Stimmen. Sofern nur ein oder kein gültiger Wahlvorschlag vorliegt, wird nach Mehrheitswahl gewählt, d.h. der Wähler hat so viele Stimmen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind.

Für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters, des Landrates und des Ortsteilbürgermeisters hat der Wähler je eine Stimme.

  • Muster-Stimmzettel können Ende April angesehen werden

Die Stadtverwaltung Meiningen ist als örtliche Wahlbehörde für die Vorbereitung und die reibungslose Durchführung der Kommunalwahlen innerhalb der Stadt Meiningen sowie in den Vertragsgemeinden Rippershausen und Untermaßfeld verantwortlich.

Wahlbewerber

Bewerber für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters oder das Amt des Ortsteilbürgermeisters können sich von einer Partei/Wählergruppe aufstellen lassen oder als Einzelbewerber antreten. Für die Räte können ausschließlich Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge aufstellen.

Wer Bewerber sein kann (passives Wahlrecht) und welche weiteren Voraussetzungen an die Zulassung von Wahlvorschlägen gelten, erfahren Sie in der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlleiters "Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen" (siehe Amtsblatt der Stadt Meiningen vom 01. März 2024, Ausgabe 03/2024) oder direkt beim Wahlleiter der Stadt Meiningen.

Sofern Unterstützungsunterschriften erforderlich sind, können diese nach Eingang und Prüfung des Wahlvorschlags bis zum 22. April 2024 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Schlossplatz 1, geleistet werden. Bitte beachten Sie: An den Feiertagen Karfreitag 29. März 2024 und Ostermontag 01. April 2024 hat das Bürgerbüro geschlossen.

Wahlausschuss

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier wahlberechtigten Beisitzern. Er hat über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen und das Ergebnis der jeweiligen Wahl festzustellen. Die Sitzungen sind öffentlich, die Termine werden öffentlich bekannt gemacht.

Wahlräume

In der Stadt Meiningen werden insgesamt 20 Wahlräume eingerichtet. 17 der 20 Wahlräume sind barrierefrei zugänglich. 

In welchem Wahlraum ("Wahllokal") darf ich wählen?

Den für Sie zutreffenden Wahlraum können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen ab 20. April 2024 und bis spätestens 05. Mai 2024 zugeschickt wird.

Verzeichnis der Wahlräume in der Stadt Meiningen:            

              

Nr.

Wahlbezirk

Name

Wahlbezirk

Adresse

Wahlraum

barrierefrei

1

Grund- und Regelschule am Pulverrasen I

Grund- und Regelschule am Pulverrasen I,
Am Pulverrasen 1

ja

2

Grund- und Regelschule am Pulverrasen II

Grund- und Regelschule am Pulverrasen II,
Am Pulverrasen 1

nein

3

Ratssaal Marstall

Ratssaal Marstall, Schlossplatz 5

ja

4

Grundschule Ludwig Chronegk I

Grundschule Ludwig Chronegk I,
Leipziger Straße 20

ja

5

Grundschule Ludwig Chronegk II

Grundschule Ludwig Chronegk II,
Leipziger Straße 20

ja

6

Berufsbildungszentrum Meiningen I

Berufsbildungszentrum Meiningen I,

Gartenstraße 37

ja

7

Berufsbildungszentrum Meiningen II

Berufsbildungszentrum Meiningen II,

Gartenstraße 37

ja

8

Schule für Gesundheit und Soziales

Schule für Gesundheit und Soziales, Haus 3

Ernststraße 9

ja

9

Feuerwehrhaus Meiningen

Feuerwehrhaus Meiningen, Elisabeth-Schumacher-Straße 5

ja

10

Henfling-Gymnasium I

Henfling-Gymnasium I, Moritz-Seebeck-Allee 1

ja

11

Henfling-Gymnasium II

Henfling-Gymnasium II, Moritz-Seebeck-Allee 1

ja

12

Helba

Feuerwehrhaus Helba, Am Anger 2

ja

13

Dreißigacker

Dorfgemeinschaftshaus Dreißigacker,

Schlossberg 3

ja

14

Herpf

Kulturhaus Herpf, Zum Eichig 1

nein

15

Henneberg

Gaststätte Schwarze Henne Henneberg,

Henneberger Hauptstraße 32

ja

16

Wallbach

Bürgerhaus Wallbach, Untere Hauptstraße 3

ja

17

Walldorf I

Kressehof Walldorf I, Kressehof 1

ja

18

Walldorf II

Kressehof Walldorf II, Kressehof 1

ja

19

Stepfershausen

ehem. Gemeindeverwaltung Stepfershausen, Im Gässchen 2

nein

20

Sülzfeld

Turnhalle Sülzfeld, Neue Gasse 4

ja

 

In der Gemeinde Rippershausen werden insgesamt drei Wahlräume eingerichtet. Zwei der drei Wahlräume sind barrierefrei zugänglich. 

Verzeichnis der Wahlräume in der Gemeinde Rippershausen:           

              

Nr.

Wahlbezirk

Name

Wahlbezirk

Adresse

Wahlraum

barrierefrei

1

Rippershausen

Gebäude Landfrauen Rippershausen, Im Dorf 28

ja

2

Rippershausen - Melkers

Bürgerhaus Melkers, Felsenblick 4

ja

3

Rippershausen - Solz

Bürgerhaus Solz, Meininger Straße 14

nein

 

In der Gemeinde Untermaßfeld wird ein barrierefreier Wahlraum eingerichtet.

Verzeichnis der Wahlräume in der Gemeinde Untermaßfeld:            

              

Nr.

Wahlbezirk

Name

Wahlbezirk

Adresse

Wahlraum

barrierefrei

1

Untermaßfeld

Bürgerhaus Untermaßfeld, Teichstraße 11

ja

          

Wahlhelfer

Für die Besetzung der 20 Wahl- und 11 Briefwahlvorstände werden zirka 300 Wahlhelfer benötigt. In jedem Wahlraum wird ein Team aus meist 9 Wahlhelfern eingesetzt.

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen. Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem der Wahlleiter beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Für Ihre Aufwendungen erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.

Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, dann nehmen Sie bitte direkt mit Herrn Steven Friedrich Kontakt auf:

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen ab 20. April 2024 und bis spätestens zum 05. Mai 2024 zugeschickt. Sie ist der Nachweis für die Teilnahme an den Kommunalwahlen. Des Weiteren enthält die Wahlbenachrichtigung Angaben zu dem Wahlraum, in dem Sie wählen gehen dürfen. Am Wahltag bringen Sie die Wahlbenachrichtigung dann mit in den Wahlraum.

Ansonsten können Sie mit der Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahlunterlagen beantragen. Wie das geht, erfahren Sie im nächsten Punkt.

Briefwahl und Onlinewahlschein

Briefwahl – so geht’s:

  • Schritt 1 – Briefwahlunterlagen beantragen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
    • Sie scannen den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, vervollständigen das Online-Formular und senden es ab.
    • Oder Sie beantragen Ihre Birefwahlunterlagen hier online.
    • Oder Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und schicken es in einem ausreichend frankierten Umschlag per Post an uns zurück oder geben es im Briefwahlbüro ab.
    • Oder Sie schreiben uns eine E-Mail mit allen erforderlichen Angaben: Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift.

Hinweis: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

  • Schritt 2 – Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag) per Post zugeschickt, und zwar frühestens ab 03. Mai 2024.
    Ab dem 06. Mai 2024 haben Sie auch die Möglichkeit im Briefwahlbüro die Briefwahl vor Ort durchzuführen.
  • Schritt 3 – Sie füllen Ihre Briefwahlunterlagen aus.
    • Beachten Sie die Hinweise auf dem jeweiligen Stimmzettel, bevor Sie Ihre Stimme abgeben.
    • In den gelben Stimmzettelumschlag stecken Sie alle Stimmzettel ein und verkleben diesen.
    • Jetzt legen Sie den verschlossenen gelben Stimmzettelumschlag in den hellgrünen Wahlbriefumschlag.
    • Im letzten Schritt legen Sie den unterschriebenen Wahlschein auch in den hellgrünen Wahlbriefumschlag und verkleben den Umschlag.
  • Schritt 4 – Sie schicken den Wahlbrief an uns zurück. Die Adresse ist aufgedruckt. Der Brief muss bis spätestens am 26. Mai 2024 (Wahltag), 18:00 Uhr im Wahlbüro der Stadtverwaltung Meiningen eingegangen sein.

 

Häufige Fragen und Antworten:

Wer kann per Briefwahl wählen? Wenn Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen, siehe oben.

Wo befindet sich das Briefwahlbüro, um vor Ort meine Briefwahlunterlagen zu erhalten?

Das Briefwahlbüro befindet sich im Bürgerbüro und im Raum 201 der Stadtverwaltung Meiningen, Schlossplatz 1.

Wann stelle ich den Antrag auf Briefwahlunterlagen?

Wir empfehlen Ihnen, nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung (ab 20. April 2024) den Antrag auf Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig zu stellen. Die beantragten Briefwahlunterlagen senden wir Ihnen dann frühestens ab dem 03. Mai 2024 zu (dieser Termin ist vom Gesetzgeber so festgelegt – § 15 Abs. 1 ThürKWO).

Ab dem 06. Mai 2024 können Sie mit dem ausgefüllten Antrag auch direkt im Bürgerbüro beziehungsweise im Raum 201 der Stadtverwaltung Meiningen die Briefwahlunterlagen erhalten und sofort vor Ort wählen. 

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (24. Mai 2024) bis 18:00 Uhr beantragt werden.

Für eine eventuelle Stichwahl können Sie die Briefwahlunterlagen gleich mit beantragen; das ist aber auch vor der Stichwahl selbst noch möglich - eine telefonische Beantragung ist jedoch nicht möglich.

Ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen für Dritte möglich?

Ja, Wahlberechtigte können sich bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss aber durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Nur wenn Sie diese Vollmacht nachweisen können, dürfen Ihnen die Briefwahlunterlagen für jemand anderen ausgehändigt werden.
Als bevollmächtigte Person dürfen Sie nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten. Dies müssen Sie der Gemeindebehörde schriftlich versichern, bevor Sie die Wahlunterlagen in Empfang nehmen.

Achtung: Die Vollmacht gilt nur für die Beantragung der Briefwahlunterlagen! Eine Stellvertretung zur Ausübung des Wahlrechts ist unzulässig. Das heißt, Sie dürfen für jemand anderen zwar Briefwahlunterlagen entgegennehmen, aber nicht ausfüllen. Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

Einzige Ausnahme: Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.                       

Wann müssen Wahlbriefe abgeschickt werden?

Der Wahlbrief muss der Gemeinde so rechtzeitig übersandt werden, dass er spätestens am 26. Mai. 2024 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle vorliegt. Bitte beachten Sie die Post- und Zustellungszeiten bei postalischer Übersendung des Wahlbriefes!

Wenn Sie Ihren Wahlbriefumschlag über die Deutsche Post AG innerhalb Deutschlands an uns zurücksenden, müssen Sie diesen nicht freimachen. Lediglich im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden; die Kosten hierfür müssen Sie dann selbst tragen.

Alternativ zum Postversand können Sie den Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben.

In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde eingeht. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. 

Bekanntmachungen

Weitere Bekanntmachungen

Links werden nach jeweiliger Veröffentlichung im Amtsblatt hier ergänzt.

  • Bekanntmachung der als gültig zugelassenen Wahlvorschläge
  • Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung der Wahlergebnisse
  • Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl
  • Bekanntmachung zur Feststellung der Wahlergebnisse

Weitere Bekanntmachungen bei einer möglichen Stichwahl

Links werden nach jeweiliger Veröffentlichung im Amtsblatt hier ergänzt.

  • Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Stichwahlergebnisses/ der Stichwahlergebnisse
  • Wahlbekanntmachung zur Stichwahl
  • Bekanntmachung zur Feststellung des Stichwahlergebnisses/ der Stichwahlergebnisse

 

Wahlergebnisse

Hier erhalten Sie nach der Wahl die zusammengefassten Daten der Kommunalwahl vom 26. Mai 2024.

Zusammengefasste Daten der letzten Kommunalwahlen

Stadt Meiningen
Wahlbüro

Wahlleiter der Stadt Meiningen:
Andreas Werner

Stellvertretender Wahlleiter:
Sven Schmidt

Kontakt zum Wahlbüro:
  03693 454-142
   03693 454-186
E-Mail schreiben

Ihre Anlaufstelle für den Einsatz als Wahlhelfer:

Herr Friedrich
03693 454-147
E-Mail schreiben

Postadresse

Stadtverwaltung Meiningen
Wahlbüro
Schlossplatz 1
98617 Meiningen

In den Vertragsgemeinden Rippershausen und Untermaßfeld sind die jeweiligen Gemeindewahlleiter Ihre Ansprechpartner:

Rippershausen: Sandy Oelke
  03693 454-319

Untermaßfeld: Michael Trampler
  0151 42213130

Ihre Anlaufstelle für die Briefwahl ist das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Meiningen.

Zusätzlich zu den regulären Öffnunsgzeiten hat das Briefwahlbüro am Freitag, den 24. Mai 2024 von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet. An diesem Tag haben Sie die letzte Möglichkeit zur Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2024.

Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen.

Bürgerbüro
Stadt Meiningen

Schlossplatz 1
98617 Meiningen

     03693 454545
    03693 454599
    E-Mail Bürgerbüro

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Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr
Mo. - Di. 13 - 15 Uhr
Do. 13 - 18 Uhr
1. Sa im Monat 9 - 13 Uhr

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